Im Jahre 1820 ordnete der Preußenkönig Friedrich Wilhelm III. an, das in Kleve angesiedelte Oberlandesgericht nach Hamm zu verlegen. 2020 jährt sich dieses Ereignis zum zweihundertsten Mal. Das Gustav-Lübcke-Museum zeigt anlässlich des Jubiläums eine in Kooperation mit dem Oberlandesgericht organisierte Ausstellung zu einem bislang kaum beachteten Thema: der Gerichtszeichnung. Bedingt durch das Verbot der Medienberichterstattung aus deutschen Gerichtssälen, entstehen bis heute gezeichnete Bilder, die Prozesse nicht nur dokumentieren, sondern die interessierte Öffentlichkeit an den Verhandlungen regelrecht teilnehmen lassen. Im Mittelpunkt der Schau stehen die Zeichnungen unterschiedlicher Künstlerinnen und Künstler, die anlässlich des Kachelmann-Prozesses entstanden sind.
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Preview zur Sonderausstellung "Fotografieren verboten! Die Gerichtszeichnung"
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